Nach einem Unfall sind Sie als Geschädigter beweispflichtig! Als neutrale und unabhängige Sachverständige doku-mentieren wir für Sie die entstandenen Schäden und ermitteln:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- u.v.m.
Mit einem technisch fundierten, objektiven Gutachten sichern Sie ihre berechtigten Ansprüche!
Wir erstellen unsere Gutachten völlig unabhängig unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung - eine wichtige Voraussetzung für vollständigen Schadenersatz und bei einem späteren Verkauf können Sie mit Hilfe des Gutachtens dem Käufer Art und Umfang des Schadens offenlegen.
WAS BVSK-GUTACHTEN BESSER MACHT
Ein falsches Gutachten benachteiligt den Autofahrer, weil ihm z.B. durch die fehlerhafte Berechnung eines Unfallschadens Geld verloren geht. Der BVSK hat eine Vielzahl von Gutachten geprüft und die Defizite gegenüber jenen Gutachten ermittelt, die von BVSK-Sachverständigen erstellt wurden. In der nachfolgenden Tabelle werden die Ergebnisse gegenüber
gestellt.
Problematische Gutachteninhalte |
Vorteile von
BVSK-Gutachtern |
Berücksichtigung der
Restwertbörsen-Höchstgebote |
Restwertermittlung am allgemeinen
Markt, Plausibilitätsprüfungen mit
Hilfe der Restwertbörsen |
Mittlerer
Stundenverrechnungssatz |
Stundenverrechnungssatz der
markengebundenen Werkstatt
gemäß BGH-Entscheidung vom
29.04.2003 |
UPE-Aufschläge nicht
summenmäßig im Gutachten
ausgewiesen |
UPE-Aufschläge konkret im
Gutachten genannt |
Angabe der Wieder-
beschaffungsdauer in
Arbeitstagen
|
Angabe der
Wieder-
beschaffungsdauer in
Kalendertagen und der
Reparaturdauer in Arbeitstagen |
Merkantile Wertminderung nur bei
Fahrzeugen bis fünf Jahren |
Merkantile Wertminderung auch bei
älteren Fahrzeugen (BVSKWertminderungsberechnung) |
Keine Schadenbeschreibung |
Ausführliche Schadenbeschreibung,
individuelle Texte |
Wiederbeschaffungswert
wird nicht mit klarer
Mehrwertsteuerangabe versehen oder bei differenzbesteuerten
Fahrzeugen wird eine
Handelsspanne von 17,5 Prozent unterstellt |
Klare Beantwortung der
Mehrwertsteuerthematik durch
BVSK-Texte, keine Angabe der
Handelsspanne, bei Differenzbesteuerung lediglich zwei
Prozent Differenzumsatzsteuer |
Verbringungskosten,
Umbaukosten, An- und
Abmeldekosten werden nicht im Gutachten aufgeführt |
Vollständige Darstellung der
erforderlichen Reparaturkosten
einschließlich der Umbaukosten
insbesondere auch bei
Sonderfahrzeugen (Taxen) |
Keine Möglichkeit der
Qualitätsüberwachung |
BVSK-Qualitätssicherungssystem |
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